AGB - Vermietung

  1. Maklervertrag
    Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit, bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Mietinteressent / Vermieter, kommt der Maklervertrag zu den folgenden Bestimmungen zustande.
     
  2. Objektangebot
    Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich. Es ist nur für den Adressaten bestimmt, jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt.
     
  3. Besichtigungen
    Objektbesichtigungen sind nur in Begleitung des Maklers möglich. Alle Angaben im Exposé beruhen auf Informationen des Verkäufers; der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und übernimmt für deren Richtigkeit keinerlei Haftung.
     
  4. Doppeltätigkeit
    Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
     
  5. Provision
    Mit rechtswirksamen Mietvertrags-Abschluß entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Mieter in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. ges. MwSt. (2.38 KM), soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Provisionsfälligkeit entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber die erhaltenen Objektinformationen an Dritte weitergibt und diese den Mietvertrag abschließen. Die Provision errechnet sich aus der Kaltmiete, inklusive Garage, Stellplatz, Küche, oder sonstige im Mietvertrag aufgeführten Posten.
     
  6. Fälligkeit
    Die Provision wird mit Rechtswirksamkeit des Mietvertrages zur Zahlung, rein netto, inkl. MwSt. zur Zahlung fällig.
     
  7. Gleichwertigkeit
    Bei Anmietung eines anderen, vergleichbaren Objektes des Vermieters, bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Bei Erwerb des angebotenen Objektes gelten die AGB’s - Verkauf.
     
  8. Beurkundung
    Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit während der Vertragsunterzeichnung und auf eine Ausfertigung des Mietvertrages.
     
  9. Schlussbestimmung
    Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Vermieter in Empfang.
    Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag und Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.