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- Maklervertrag
Mit
Inanspruchnahme der Maklertätigkeit, bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem
Mietinteressent / Vermieter, kommt der Maklervertrag zu den folgenden
Bestimmungen zustande.
- Objektangebot
Das
Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich. Es ist nur
für den Adressaten bestimmt, jede Weitergabe der Information an Dritte ist
untersagt.
- Besichtigungen
Objektbesichtigungen sind nur in Begleitung
des Maklers möglich. Alle Angaben im Exposé beruhen auf Informationen des
Verkäufers; der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und übernimmt
für deren Richtigkeit keinerlei Haftung.
- Doppeltätigkeit
Der
Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig
tätig zu werden.
- Provision
Mit
rechtswirksamen Mietvertrags-Abschluß entsteht ein Provisionsanspruch des
Maklers gegenüber dem Mieter in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. ges. MwSt. (2.38
KM), soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die
Provisionsfälligkeit entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber die erhaltenen
Objektinformationen an Dritte weitergibt und diese den Mietvertrag abschließen.
Die Provision errechnet sich aus der Kaltmiete, inklusive Garage, Stellplatz,
Küche, oder sonstige im Mietvertrag aufgeführten Posten.
- Fälligkeit
Die
Provision wird mit Rechtswirksamkeit des Mietvertrages zur Zahlung, rein netto,
inkl. MwSt. zur Zahlung fällig.
- Gleichwertigkeit
Bei Anmietung eines
anderen, vergleichbaren Objektes des Vermieters, bleibt der Provisionsanspruch
bestehen. Bei Erwerb des angebotenen Objektes gelten die AGB’s - Verkauf.
- Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf
Anwesenheit während der Vertragsunterzeichnung und auf eine Ausfertigung des
Mietvertrages.
- Schlussbestimmung
Der Makler nimmt keine
Zahlungen für den Vermieter in Empfang. Erfüllungsort für die
gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag und Gerichtsstand ist der Sitz
des Maklers. Sollten einzelne
Bestimmungen ungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht berührt.
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